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Sonntag, 21. Januar 2018

Techniker Krankenkasse Bonusheft 2018

Das Techniker Krankenkasse Bonusheft für das Jahr 2018 ist letztens bei mir angekommen und daher möchte ich dieses vorstellen.

Was ist ein Bonusheft? 

Vorderseite TK-Bonusheft
Mit dem TK-Bonusheft kann man durch Teilnahme an bestimmten Aktivitäten Punkte sammeln und diese entweder in eine Barprämie oder in eine sogenannte TK-Gesundheitsdividende umtauschen.
Bereits ab 1.000 Punkten gibt es einen Bonus, dann hat man die Wahl, ob man 30 € Barprämie oder 60 € TK-Gesundheitsdividende haben möchte. Für jede weiteren 100 Punkte gibt es 2,50€ Barprämie oder 5€ TK-Gesundheitsdividende. Somit kriegt man z.B. mit 1.400 Punkten dann 40€ als Barprämie (30€ wegen 1.000 Punkten + 10€ wegen den weiteren 400 Punkten) oder 80€ als TK-Gesundheitsdividende.

Welche Kurse geben wieviel Punkte?

Aktivität Bonuspunkte
Hautkrebs-Screening 200 Punkte
Krebsfrüherkennung 200 Punkte
Gesundheits-Check-Up 200 Punkte
Darmkrebsfrüherkennung 200 Punkte
Zahnvorsorge 200 Punkte
Schutzimpfung 400 Punkte
Mutterschaftsvorsorge 200 Punkte
Aktive Mitgliedschaft (Sportverein, Fitnesscenter) 500 Punkte
Erwerb eines Sportabzeichens 500 Punkte
Sportveranstaltung unter qualifizierter Leitung 500 Punkte
Gesundheitskurse nach §20 DGB V ( Bewegung, Gesunde Ernährung, Stressbewältigung oder Suchtmittelkonsum) jeweils 400 Punkte

Rückseite TK-Bonusheft
Eine genaue Übersicht, auch zwecks der Häufigkeit (manche Aktivitäten gelten ab einem bestimmten Alter und dürfen nur alle 2 Jahre eingereicht werden) gibt es direkt bei der TK (Link).

Wie kann ich die TK-Gesundheitsdividende "ausgeben"?

Die Gesundheitsdividende kann für unterschiedliche Kurse verwendet werden. Der Leistungskatalog befindet sich direkt auf der TK-Seite (Link). Es sei noch angemerkt, dass man die TK-Gesundheitsdividende bis zu 3 Jahre aufsparen kann.

Zur Übersicht wäre hier ein kurzer Überblick für Ausgaben (Stand 21.01.2018):
  • Akupunktur
  • Anthroposophische Heilmittel, zum Beispiel Heileurythmie
  • Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke
  • Erweiterte zahnmedizinische Leistungen, zum Beispiel Fissurenversiegelung und Funktionsanalyse
  • Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus
  • Gesundheitskurse (auch online)
  • Hebammen-Leistungen
    • Geburtsvorbereitungskurs für Partner
    • Geburtsvorbereitende Akupunktur
    • Rufbereitschaft (sofern die in § 27g genannten Voraussetzungen erfüllt sind)
  • Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen
  • Mitgliedschaft im Sportverein/ Fitnessstudio
  • Osteodensitometrie (Knochendichtemessung)
  • Osteopathie, sofern die in § 27b Satzung der TK genannten Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die Satzungsleistung bereits ausgeschöpft haben
  • Private Zusatzversicherungsverträge des Kooperationspartners der TK, der Envivas Krankenversicherung AG
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Sehtest
  • Sport- und Fitnessausrüstung
  • Sport- und Fitnesskurse (auch online)
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung, sofern die in § 27e der Satzung der TK genannten Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die Satzungsleistung bereits ausgeschöpft haben
  • Sportveranstaltungen (Start-/ Teilnahmegebühren)
  • Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchungen, zum Beispiel Ultraschall zur Krebsfrüherkennung, Sono-Check, M2-PK Stuhltest, Bestimmung HBA1C-Wert zur Diabetes-Vorsorge
  • Zahnersatz und Zahnkronen
  • Zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft
Interessant sind besonders die Mitgliedschaften für Fitnessstudios, da man damit sowohl 500 Punkte bekommt und von der TK-Gesundheitsdividende auch direkt den Beitrag bezahlen kann.

Wie reiche ich meine Aktivitäten ein?

Das Einreichen wurde erheblich vereinfacht. Man muss jetzt lediglich im persönlichen Bereich der TK die Aktivität auswählen und den Nachweis (Stempel im Bonusheft oder Urkunde) hochladen. Dann kann man am Ende der "Laufzeit" des Bonusheftes das Bonusheft selbst einscannen und hochladen und somit an die TK verschicken. Dann entfällt der postalische Versand. Dieser ist auch weiterhin möglich, ich persönlich empfang die Online-Möglichkeit sehr einfach zu bedienen und gelungen. Nach ca. 1 Woche bekam ich auch die Zusage und die TK-Gesundheitsdividende wird im persönlichen Bereich angezeigt.

Barprämie oder TK-Gesundheitsdividende?

Die Frage, die viele haben werden wird sein: Nehme ich das Bargeld oder die Gesundheitsdividende? Das muss jeder für sich entscheiden. Bei der Barprämie sei noch gesagt, dass diese steuerpflichtig ist. D.h. diese muss in der Steuererklärung angegeben werden. Lt. einem Musterprozess im März 2017 wurde jedoch festgelegt, dass Bonuszahlungen nicht zum Steuernachteil gewertet werden dürfen (Quelle: Test.de). Dies galt jedoch lediglich, wenn man schon Geld ausgegeben hat, d.h wenn man die TK-Gesundheitsdividende zur Begleichung einer Rechnung in Anspruch nimmt. Die Barprämie wurde noch (soweit mein aktueller Stand) als Beitragsminderung angesehen und musste daher angegeben werden.
Bedingt durch diesen Zustand und dem Fakt, dass die TK bei der Wahl der TK-Gesundheitsdividende den Bonus verdoppelt (z.B. gibt es anstatt 30€ Barprämie 60€ TK-Gesundheitsdividende), empfinde ich die TK-Gesundheitsdividende als die bessere Option. Sollte jemand in einem Fitnesscenter Sport betreiben, so kann er sicherlich die gesamte TK-Gesundheitsdividende direkt für den Mitgliedsbeitrag ausgeben.




Sonntag, 22. Januar 2017

Techniker Bonusheft 2017

Pünktlich zum Jahresanfang kam das neue Techniker Bonusheft 2017 an. Alle Änderungen habe ich schon in einem älteren Post (Link) beschrieben, daher hier noch einmal die Kurzfassung:
  • Es werden Punkte pro Maßnahme gesammelt
  • Ab 1000 Punkten erhält man eine Prämie (ab 30€ Barprämie / 60€ Gesundheitsdividende)
  • Nicht mehr bereichsabhängige Restriktionen
  • Bonusheft ist online download und einreichbar

Und so sieht das neue Techniker Bonusheft aus:
Techniker Bonusheft 2017
Insgesamt wirkt das Papier nicht so gut wie beim alten. Gut ist, dass jeweils die Punktevergabe der einzelnen Maßnahmen dort aufgelistet sind. Eine genaue Liste findet man auch direkt bei der TK: Link

Am Besten finde ich jedoch die Möglichkeit das Bonusheft online einzuschicken. Das spart einiges an Zeit. Als ich meines einreichte, dauerte es keine Woche und das Geld wurde überwiesen. Und das trotz Jahreswechsel, top Leistung! Dazu muss man sich lediglich für "Mein TK" registrieren und kann dann im Menupunkt unter "Meine Daten & Services" den Punkt "Mein TK-Bonusprogramm" auswählen.

Montag, 21. November 2016

Techniker Krankenkasse Bonusprogramm 2016/2017

Die Techniker Krankenkasse hat ihr Bonusprogramm zum 01.10.2016 geändert. (Quelle) Beim Durchstöbern der Seite sind mir einige Neuerurungen aufgefallen. Da ich mein Bonusheft erst im April 2017 abgeben muss, sind diese Neuerungen für mich noch nicht relevant, da die alten Teilnahmebedingungen gelten. Besonders für Leute, die noch kein Bonusheft haben und eines beantragen wollen wird dieser Eintrag interessanter sein.

Doch erstmal eins nach dem anderen. Im "alten" Bonusheft (von 2015) gab es folgende Staffelungen:

1.Stufe / 3 Maßnahmen 2.Stufe / 6 Maßnahmen 3.Stufe / 9 Maßnahmen
1 Maßnahme aus dem Bereich Früherkennung und Vorsorge 1 Maßnahme aus dem Bereich Früherkennung und Vorsorge 2 Maßnahmen aus dem Bereich Früherkennung und Vorsorge
- + 1 Maßnahme aus dem Bereich Gesundheitskurse + 2 Maßnahmen aus dem Bereich Gesundheitskurse
+ 2 frei wählbare Maßnahmen + 4 frei wählbare Maßnahmen + 5 frei wählbare Maßnahmen
30 € Geldprämie oder 50 € TK-Gesundheitsdividende 60 € Geldprämie oder 100 € TK-Gesundheitsdividende 90 € Geldprämie oder 250 € TK-Gesundheitsdividende

Jetzt (Stand 21.11.2016) gibt es ab dem 01.10.2016 ein Punkte-System. Bereits ab 1.000 Punkten gibt es einen Bonus. Dabei hat man die Wahl, ob man 30 € Barprämie oder 60 € TK-Gesundheitsdividende haben möchte. Für jede weiteren 100 Punkte gibt es 2,50€ oder 5€ TK-Gesundheitsdividende. Die Gesundheitsdividende kann für unterschiedliche Kurse verwendet werden.
Eine Übersicht aller relevanten Kurse gibt es hier: Link

Maßnahmen für das Bonusprogramm bzw. Punktesammeln

Doch zurück zu den Maßnahmen und den Punkten. Aktuell (Stand 21.11.2016) gibt es z.B. für die Zahnvorsorge 200 Punkte, eine Sportmitgliedschaft bringt 500 Punkte und der Besuch von Gesundheitskurse bringt 400 Punkte. Maximal sind 5600 Punkte möglich, was einem Wert von 145€ Bargeldprämie bzw. 290€ TK-Gesundheitsdividende entspricht. Allerdings bezahlt man dann selbst für alle Gesundheitskurse, hat Mutterschaftsvorsorge und jegliche Vorsorgeuntersuchungen. Also ist es eher unrealistisch, dass jemand wirklich alle Punkte sammeln kann.
Realistisch ist da eher folgende Konstellation:
  • Zahnvorsorge
  • Sportmitgliedschaft
  • Schutzimpfungen
  • TK-Gesundheitscoach online
Das wären dann insgesamt 1600 Punkte, also 45€ Bargeld oder 90€ TK-Gesundheitsdividende.

Eine Auflistung aller Maßnahmen mit den dazugehörigen Punkten gibt es hier: Link

Wie kriege ich das Bonusheft und wo kann ich anmelden??

Man muss sich lediglich auf der Anmeldeseite der TK einloggen (mit den "Meine TK"-Daten) und schon sollte man sich anmelden können. Personen, die schon teilnehmen, sehen dort eine Übersicht und die schon ausbezahlte Prämie des letztens Jahres. Aktuell kann man auch das Bonusheft online einreichen, somit entfällt der Briefversand. Man kann dort auch das Bonusheft runterladen.

Die wichtigen Links sind die Folgenden:
  • Anmeldeseite der TK: Link
  • Teilnahmebedingungen: Link 
  • Maßnahmenliste: Link 
  • TK-Gesundheitsdividende: Link

Samstag, 13. Februar 2016

Bonuszahlungen einer Krankenkasse reduzieren nicht abziehbare Beiträge

Bietet eine Krankenkasse ein Bonusprogramm an (z.B. das Bonusprogramm der Techniker Krankenkasse), so musste man diesen Gewinn in der Steuererklärung zunächst angeben, da er insgesamt den Krankenkassenbeitrag senkt und somit voll steuerpflichtig ist.
Dagegen hat eine Person aus Rheinland-Pfalz geklagt und Recht bekommen. (Akz. X R 17/15). Berufung wurde eingelegt und sofern diese scheitert, heißt das für alle, die einen Beitrag wegen ihres Bonusprogrammes bekommen, dass sie sich auf das Urteil berufen können.
Verständlich hat dies haufe.de (Link) sowie Stiftung Warentest (Link) beschrieben.
Die Empfehlung von Stiftung Warentest lautet daher:
"Legen Sie gegen Ihren Steuer­bescheid Einspruch ein, wenn das Finanz­amt Ihre Sonder­ausgaben um Bonuszah­lungen gekürzt hat. Berufen Sie sich auf das BFH-Aktenzeichen X R 17/15 und beantragen Sie bis zur Entscheidung Ruhen des Verfahrens. Geht der Streit zugunsten der Steuerzahler aus, müssen die Beiträge ungekürzt zählen."
Quelle: https://www.test.de/Krankenversicherungsbeitraege-Kassenbonus-nicht-steuerpflichtig-4880144-0/

Somit kann ich nur jedem raten Einspruch zu erheben, sofern das Finanzamt den Beitrag gekürzt hat.

Samstag, 13. Juni 2015

Techniker Krankenkasse Bonusheft 2015 - Inhalte und Boni

Im Januar 2015 berichtete ich schonmal vom neuen Bonusheft der Techniker Krankenkasse (Link). Viele Besucher haben sich dafür interessiert, daher gehe ich nochmal genauer auf das Bonusheft ab 18 Jahren ein. Informationen zum Bonusheft findet man auf der offiziellen TK Seite (Link).

Folgende Tabelle gilt gemäß Bonusheft (Stand 13.06.2015):

1.Stufe / 3 Maßnahmen 2.Stufe / 6 Maßnahmen 3.Stufe / 9 Maßnahmen
1 Maßnahme aus dem Bereich Früherkennung und Vorsorge 1 Maßnahme aus dem Bereich Früherkennung und Vorsorge 2 Maßnahmen aus dem Bereich Früherkennung und Vorsorge
- + 1 Maßnahme aus dem Bereich Gesundheitskurse + 2 Maßnahmen aus dem Bereich Gesundheitskurse
+ 2 frei wählbare Maßnahmen + 4 frei wählbare Maßnahmen + 5 frei wählbare Maßnahmen
30 € Geldprämie oder 50 € TK-Gesundheitsdividende 60 € Geldprämie oder 100 € TK-Gesundheitsdividende 90 € Geldprämie oder 250 € TK-Gesundheitsdividende

Auflistung der möglichen Maßnahmen

Folgende Maßnahmen fallen unter Früherkennung und Vorsorge:
  • Hautkrebs-Screening
  • Krebsfrüherkennung
  • Gesundheits-Check-up
  • Darmkrebsfrüherkennung
  • Zahnvorsorge
  • Mutterschaftsvorsorge/Geburtsvorbereitung oder Rückbildungsgymnastik
Folgende Maßnahmen fallen unter Gesundheitskurse:
  • Bewegung
  • Gesunde Ernährung oder Gewichtsreduktion
  • Stressbewältigung oder Entspannung
  • Suchtmittelkonsum
Bei den Gesundheitskursen die Informationen auf der TK Seite beachten (Link)

Folgende Maßnahmen werden zusätzlich auch berücksichtigt:
  • Der TK-GesundheitsCoach gibt einen weiteren Stempel (Link)
  • Schutzimpfung
  • Aktive Mitgliedschaft (z.B. in einem Sportverein, Fitnesstudio oder Betriebs-/Hochschulsport
  • Sportabzeichen
  • Sportveranstaltungen (z.B. Joggen über Lauftreffs, Stadtlauf, Halbmarathon, Radtouren, Wanderungen)
Die TK-Gesundheitsdividende kann für gesundheitlich fördernde Maßnahmen genutzt werden. Hierzu zählen auch z.B. Yoga Kurse. Somit ist dies keine wirkliche Barauszahlung, jedoch gut angelegtes Geld. Nähere Informationen zur TK-Gesundheitsdividende ist auf der TK-Seite zu finden (Link)

Ich hoffe die Übersicht hilft dem einen oder anderen. Wie gesagt, diese Kurse sind für das Bonusheft ab 18 Jahre. Es gibt auch noch ein Bonusheft für Kinder bis 17 Jahre.